Zum Inhalt springen

Psychotherapeutische Sprechstunde: Was passiert dort und was kommt danach?

In der psychotherapeutischen Sprechstunde wird geklärt, welche Beschwerden vorliegen und welche Hilfe geeignet ist. Gesetzlich Versicherte können sich dafür direkt an eine Kassenpraxis oder an die 116117 wenden; eine Überweisung und ein Vermittlungscode sind für diesen Zugang grundsätzlich nicht erforderlich. Das Gespräch ist noch keine Zusage für eine anschließende regelmäßige Therapie in derselben Praxis. [Q04, Q07, Q32]

Sie müssen vor diesem Termin weder selbst eine Diagnose stellen noch bereits wissen, welches Therapieverfahren zu Ihnen passt. Wichtiger ist, dass Sie beschreiben können, was Sie belastet und wobei Sie Unterstützung benötigen.

Wie bekomme ich einen Termin für die Sprechstunde?

Sie können eine Kassenpraxis direkt kontaktieren oder sich an den Terminservice der 116117 wenden. Für die psychotherapeutische Sprechstunde benötigen gesetzlich Versicherte grundsätzlich keine Überweisung. Auch ein Vermittlungscode ist für diesen ersten Zugang nicht erforderlich. [Q07, Q32]

Fragen Sie ausdrücklich nach einer psychotherapeutischen Sprechstunde. Eine Anfrage nach einem langfristigen Therapieplatz kann anders beantwortet werden, obwohl die Praxis einzelne Abklärungstermine anbietet.

Was Sie bei der Terminvereinbarung klären können

Fragen Sie nach Termin, Dauer, Ort und mitzubringenden Unterlagen. Teilen Sie notwendige Rahmenbedingungen mit, etwa einen Bedarf an barrierefreiem Zugang. Eine ausführliche Krankheitsgeschichte müssen Sie dafür nicht ungefragt per E-Mail versenden.

Wird Ihnen eine Sprechstunde angeboten, obwohl keine anschließenden Therapieplätze frei sind, kann die Abklärung trotzdem sinnvoll sein. Lassen Sie sich den Unterschied zwischen dem vereinbarten Gespräch und einer möglichen Weiterbehandlung erklären.

Wer bezahlt die psychotherapeutische Sprechstunde?

Bei einer entsprechend berechtigten Kassenpraxis wird die Sprechstunde für gesetzlich Versicherte regulär über die Krankenversicherung abgerechnet. Bringen Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte mit. Ein als Erstgespräch bezeichneter Termin in einer reinen Privatpraxis ist davon zu unterscheiden; dort sollten Sie die Finanzierung vorher klären. [Q32]

Diesen Unterschied erläutert Psychotherapie in der Privatpraxis: Was gilt für gesetzlich Versicherte?.

Was passiert im Gespräch?

Die Fachperson fragt nach Ihren Beschwerden, deren Entwicklung und Auswirkungen auf den Alltag. Auch frühere Behandlungen, Medikamente und Ihre aktuelle Lebenssituation können relevant sein. Gemeinsam wird eingeschätzt, ob eine psychische Erkrankung vorliegt und welche Versorgung geeignet erscheint. [Q04, Q32]

Sie können dabei auch Unsicherheit ansprechen: „Ich weiß nicht, wie ich das beschreiben soll“ ist ein möglicher Gesprächseinstieg. Notizen dürfen helfen, sie sind aber keine Voraussetzung dafür, Unterstützung zu erhalten.

Wie kann ich mich auf die Sprechstunde vorbereiten?

Notieren Sie die Beschwerden, die Sie am meisten belasten, seit wann sie bestehen und welche Alltagssituationen schwierig geworden sind. Ergänzen Sie bereits erhaltene Behandlungen und Fragen, die Sie im Termin klären möchten.

Eine praktische Abschlussfrage lautet: „Was empfehlen Sie mir jetzt konkret, und welchen Schritt soll ich als Erstes organisieren?“ So wird aus einer allgemeinen Einschätzung ein verständlicher nächster Schritt.

Notizzettel für Ihr Gespräch

Sie können die folgenden Satzanfänge für eigene, kurze Notizen verwenden. Nehmen Sie diese zum Gespräch mit; senden Sie sie nicht automatisch an sämtliche angefragten Praxen.

Am meisten belastet mich derzeit: … Die Beschwerden bestehen oder verändern sich seit: … Im Alltag fällt mir besonders schwer: … Bisherige Hilfen oder Behandlungen waren: … Am Ende des Termins möchte ich wissen: Welche Hilfe wird empfohlen und was ist mein nächster Schritt?

Sie müssen die Felder nicht vollständig ausfüllen und keine Fachsprache verwenden. Auch Unsicherheit oder Schwierigkeiten beim Beschreiben können im Gespräch angesprochen werden.

Sprechen Sie eine Verschlechterung offen an

Wenn sich Ihre Situation deutlich verschärft hat, sollten Sie das mitteilen. Die zeitliche Dringlichkeit muss fachlich eingeschätzt werden; eine lange Warteliste allein beantwortet diese Frage nicht.

Bei unmittelbarer Gefahr für sich oder andere oder einem lebensbedrohlichen Notfall ist die 112 zuständig. Warten Sie in dieser Situation nicht auf einen vereinbarten Sprechstundentermin. Für dringende, nicht lebensbedrohliche Beschwerden außerhalb regulärer Praxiszeiten gibt es den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117. [Q30]

Wie lange dauert eine psychotherapeutische Sprechstunde?

Die Richtlinie sieht Einheiten von mindestens 25 Minuten vor. Vor weiteren psychotherapeutischen Leistungen ist grundsätzlich eine Sprechstunde von insgesamt mindestens 50 Minuten erforderlich; dafür bestehen geregelte Ausnahmen, etwa nach bestimmten Krankenhaus- oder Rehabilitationsbehandlungen. Ein einzelner Termin und der insgesamt erforderliche Umfang sind daher nicht immer dasselbe. [Q04]

Fragen Sie bei der Terminvereinbarung, welche Dauer geplant ist und ob ein weiteres Gespräch benötigt wird. Aus der Gesprächsdauer lässt sich nicht ableiten, ob bereits eine Kurz- oder Langzeittherapie bewilligt wurde.

Welche Ergebnisse sind möglich?

Die Empfehlung kann eine ambulante Psychotherapie sein. Je nach Situation kommen aber auch eine andere Abklärung, eine Akutbehandlung, Beratungsangebote oder eine intensivere Versorgung infrage. Maßgeblich ist der individuell festgestellte Bedarf. [Q04, Q05]

Sie erhalten eine Empfehlung für Psychotherapie

Klären Sie, ob die Praxis selbst eine Weiterbehandlung anbieten kann. Falls nicht, fragen Sie nach dem weiteren Vorgehen und der schriftlichen Patienteninformation. Vor einer Richtlinientherapie folgen üblicherweise probatorische Sitzungen, in denen unter anderem Diagnostik, Behandlungsplanung und Zusammenarbeit genauer geklärt werden. [Q04]

Sie erhalten das Formular PTV 11

Auf dem PTV 11 werden die Ergebnisse der Sprechstunde und Empfehlungen festgehalten. Bei entsprechender Indikation und Empfehlung kann ein Vermittlungscode für die Suche nach weiteren Terminen relevant sein. Lassen Sie sich erläutern, wofür er eingesetzt werden kann. [Q08]

Die einzelnen Angaben erklärt PTV 11 und Kostenerstattung: Was Patient:innen wissen sollten. Den Vermittlungsweg beschreibt 116117 und Psychotherapie: Was kann die Terminservicestelle für mich tun?.

Was tun, wenn nach der Sprechstunde kein Therapieplatz frei ist?

Halten Sie auseinander, was bereits stattgefunden hat und was noch fehlt: Eine erfolgte Abklärung bedeutet nicht automatisch, dass auch die notwendige anschließende Behandlung verfügbar ist. Dokumentieren Sie deshalb sowohl die Sprechstunde als auch die Auskunft zur weiteren Kapazität.

Suchen Sie mit der konkreten Empfehlung weiter und bitten Sie Ihre Krankenkasse um Unterstützung. Eine strukturierte Dokumentation verhindert, dass Sie später Sprechstundentermine mit zugesagten Therapieplätzen verwechseln. Eine Vorlage finden Sie in Therapieplatzsuche dokumentieren: Suchprotokoll mit Vorlage.

Ist eine notwendige Behandlung im Kassensystem nicht rechtzeitig verfügbar, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Behandlung in einer Privatpraxis im Rahmen der Kostenerstattung infrage kommen. Die Sprechstunde allein begründet diesen Anspruch nicht. Die Voraussetzungen erklärt Kostenerstattung für Psychotherapie: Voraussetzungen, Ablauf und Antrag.

Mit Psykost den nächsten Schritt organisieren

Psykost unterstützt Sie dabei, passende Praxen zu finden und Rückmeldungen zu Ihrer Suche geordnet festzuhalten. So können Sie nachvollziehen, welche Abklärung bereits erfolgt ist und wo Sie noch nach einer Behandlung suchen.

Therapieplatzsuche strukturiert fortsetzen: Psykost für Patient:innen

Quellen

  1. Q04: Psychotherapie-Richtlinie, in Kraft seit 17.06.2026

    Gemeinsamer Bundesausschuss

  2. Q05: Ambulante Psychotherapie

    Gemeinsamer Bundesausschuss

  3. Q07: Psychotherapie - Terminservice und Versorgungswege

    116117 / Kassenärztliche Bundesvereinigung

  4. Q08: Ausfüllhilfe: Formblatt PTV 11, Stand 01.01.2025

    Kassenärztliche Bundesvereinigung

  5. Q30: Nummern für den Notfall

    gesund.bund.de / Bundesministerium für Gesundheit

  6. Q32: Psychotherapeutische Sprechstunde

    Bundesministerium für Gesundheit

  7. Q01: § 13 SGB V - Kostenerstattung

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz

Diese Plattform ist kein Notfalldienst. In akuten Krisen wenden Sie sich an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117, in lebensbedrohlichen Fällen an den Notruf 112 oder an die Telefonseelsorge unter 0800 1110111. Wir bieten keine Rechtsberatung und vertreten Sie nicht gegenüber Ihrer Krankenkasse. Über die Kostenerstattung entscheidet die Krankenkasse im Einzelfall. Eine Kostenübernahme können wir daher nicht garantieren. Die Praxissuche ist kein vollständiges Verzeichnis aller Praxen in Ihrer Region.

Bitte bestätigen