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Freie Kapazitäten für gesetzlich Versicherte zugänglich machen

Die Behandlung von gesetzlich krankenversicherten Patient:innen im Rahmen eines Kostenerstattungsverfahrens ist für Privatpraxen häufig mit erheblichem, meist unvergütetem Verwaltungsaufwand verbunden. Auch für Patient:innen ist oft schwer nachvollziehbar, ob eine Behandlung im Kostenerstattungsverfahren infrage kommt und welche Schritte und Unterlagen dafür erforderlich sind. Psykost hilft Ihnen, freie Behandlungskapazitäten sichtbar zu machen, passende Anfragen zu erhalten und Patient:innen mit geringem Verwaltungsaufwand zu begleiten. Erforderliche Unterlagen wie Qualifikationsnachweise, Kostenvoranschläge oder Behandler:innen-Stellungnahmen können zentral hinterlegt und bei Bedarf automatisiert mit Patient:innen geteilt werden.

Kostenerstattung als zusätzliche Versorgungsperspektive

Finden gesetzlich versicherte Patient:innen trotz Behandlungsbedarf keinen zeitnahen Therapieplatz in einer Kassenpraxis, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Psychotherapie in einer Privatpraxis im Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Abs. 3 SGB V infrage kommen.

Damit können vorhandene Behandlungskapazitäten in Privatpraxen einen zusätzlichen Beitrag zur psychotherapeutischen Versorgung leisten. Gerade bei langen Wartezeiten und begrenzten Kapazitäten im vertragspsychotherapeutischen Bereich kann so eine weitere Behandlungsoption entstehen.

Psykost unterstützt Patient:innen dabei, ihre bisherige Therapieplatzsuche nachvollziehbar zu dokumentieren und die notwendigen Schritte für einen möglichen Kostenerstattungsantrag zu strukturieren.

  1. Behandlungsbedarf festgestellt

  2. Suche bei Kassenpraxen

  3. Kein zeitnaher Kassenplatz

  4. Antrag auf Kostenerstattung

  5. Behandlung in einer Privatpraxis

So unterstützt Psykost Ihre Privatpraxis

Freie Kapazitäten gezielt anbieten

In Ihrem Profil geben Sie Ihre zeitlichen Verfügbarkeiten sowie Ihre Bereitschaft Patient:innen im Rahmen der Kostenerstattung zu behandeln an. Psykost vermittelt diese Informationen an Patient:innen.

Ohne Vorwissen starten

Sie benötigen kein spezielles Wissen über den Kostenerstattungsantrag und können direkt loslegen.

Passende Anfragen erhalten

Vorselektion und Gewinn passender und motivierter Patient:innen für das Kostenerstattungsverfahren.

Versorgung gemeinsam erweitern

Nutzen Sie freie Kapazitäten Ihrer Privatpraxis, um auch gesetzlich versicherten Patient:innen eine zusätzliche Behandlungsperspektive zu bieten.

Zeitersparnis und Entlastung

Hinterlegen Sie Qualifikationsnachweise und weitere Praxisunterlagen zentral und geben Sie diese für konkrete Anfragen frei. Nutzen Sie unsere oder eigene Textvorlagen für persönliche Rückmeldungen.

Weniger Rückfragen und unvollständige Anträge

Klare Informationen zu Ablauf, Voraussetzungen und benötigten Unterlagen reduzieren organisatorische Rückfragen vor Behandlungsbeginn.

Häufige Fragen zu Psykost

Garantiert Psykost die Kostenübernahme?

Nein, die Entscheidung trifft die jeweilige Krankenkasse. Psykost hilft Patient:innen bei der Dokumentation und Vorbereitung ihrer Antragsunterlagen für ein mögliches Kostenerstattungsverfahren.

Welche Unterlagen kann ich bereitstellen?

Sie können Qualifikationsnachweise, wie Ihren Arztregisterauszug und Ihre Approbationsurkunde für wiederkehrende Anfragen bereitstellen. Mit wenigen Klicks erzeugen Sie auf Basis unserer standardisierten Vorlage einen individuellen Kostenvoranschlag.

Muss ich jede Anfrage annehmen?

Nein, Sie entscheiden selbst, welche Patient:innen Sie aufnehmen. Ihre Angaben zu freien Plätzen, Wartezeiten oder einen Aufnahmestopp können Sie jederzeit anpassen.

Kann ich mehrere Standorte verwalten?

Ja, über ein Konto können Sie mehrere Praxen oder Praxisstandorte verwalten. Jeder Standort kann eigene Angaben zu Kapazitäten und Behandlungsschwerpunkten erhalten.

Diese Plattform ist kein Notfalldienst. In akuten Krisen wenden Sie sich an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117, in lebensbedrohlichen Fällen an den Notruf 112 oder an die Telefonseelsorge unter 0800 1110111. Wir bieten keine Rechtsberatung und vertreten Sie nicht gegenüber Ihrer Krankenkasse. Über die Kostenerstattung entscheidet die Krankenkasse im Einzelfall. Eine Kostenübernahme können wir daher nicht garantieren. Die Praxissuche ist kein vollständiges Verzeichnis aller Praxen in Ihrer Region.

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